Ein Migrant irritiert die Umwelt

Einerseits ist der Biber vom Gesetz her streng geschützt, andererseits muss es auch für GrundbesitzerInnen die Möglichkeit geben, ihre Grundstücke zu schützen, wenn diese durch die Aktivitäten eines Bibers nicht mehr nutzbar, bewirtschaftbar oder anderweitig gefährdet sind.

Nach diesem Ansatz gesteht Mag. Johannes Moser, Bezirksbeauftragter für Natur- und Landschaftsschutz, den von den Biberaktiväten im Distltal betroffenen GrundeigentümerInnen folgende Maßnahmen zu:

Die Grundbesitzer dürfen den Damm der Biber teilweise abtragen und damit den Wasserstand der Distl so weit abzusenken, dass eine Bewirtschaftung ihrer Gründe wieder möglich wird. Allerdings muss eine Wasserfläche erhalten bleiben, damit die dort lebenden Biber weiterhin die Möglichkeit zum Schwimmen haben. Würde man den Damm zur Gänze abtragen, begänne die Biber sofort wieder damit, den Damm erneut aufzubauen, um eine neue Schwimmfläche für sich zu schaffen. Für so ein Bauwerk braucht ein Biber gerade einmal ein bis fünf Tage. Natürlich muss er dafür weitere Bäume fällen. Bei einem gänzlichen Entfernen des Dammes entstünde außerdem die Gefahr, dass die Eingänge zur Biberburg oberhalb des Wasserspiegels zum Liegen kommen. Damit würden die Biber einen wichtigen Schutz verlieren. Diese Situation wäre rechtlich nicht mehr gedeckt. Zusätzlich bekommen die Grundbesitzer für ihre gefährdeten Bäume eine spezielle Farbe zur Verfügung gestellt, die von den Bibern nicht gemocht wird.

Mit all diesen zugesagten Maßnahmen gelingt es hoffentlich, die notwendige Toleranz und Akzeptanz zu erreichen, damit der wieder eingewanderten Biber in unser Region einen Lebensraum hat.